Mit Unterstützung der Nationalrätin Tiana Moser konnte der
Bündnispartner KAG Freiland erreichen, dass ab 2011 im Ausland - also
etwa in Deutschland oder Slowenien - in tierquälerischer Käfighaltung
erzeugtes Kaninchenfleisch als solches deutlich gekennzeichnet werden
muss, damit es zum Import zugelassen werden kann. Dies werten
Tierschützer als wichtigen Schritt gegen die Käfigzucht, u.a. auch,
weil der Hinweis "aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung"
sowohl für den Verkauf im Lebensmittelhandel als auch auf Speise- und
Menükarten in Restaurants, Krankenhäusern oder Heimen aufgeführt
werden muss. Informationen zur Kampagne finden Sie unter
www.kagfreiland.ch.
Des Weiteren stammt der Großteil des schweizerischen
Kaninchenfleisches heute aus tierfreundlicher Haltung - auch dank der
Kampagnenarbeit von KAG. Landesweit zählt KAG nur noch fünf
Unternehmen auf, die auf Käfighaltung nicht verzichten wollen. Auf
einer "schwarzen Liste" werden sie von unserem Partner unter
www.kagfreiland.ch veröffentlicht.
Deutsches Tierschutzbüro
An Groß Sankt Martin 6 / 206 50667 Köln
Tel.: 0221-20463862
Fax: 01805-23363330882 (14 ct/Min., mobil kann abweichen)